Reportage zu Unfall brachte völlig Unbeteiligten und Unschuldigen ins Fadenkreuz

Aufreisser von Bezirksblätter Ausgabe Bruck an der Leitha

Wie durch oberflächliche Recherche, unter Auslassung bedeutender Fakten, der Verbreitung falscher Informationen und durch Verzerrung des Gesamtbildes als Folge auch einer durch den leitenden Redakteur eingeräumten Redigierung ein völlig an einem Unfall Unschuldiger ins Fadenkreuz der öffentlichen Kritik gelangte, zeigt unsere Analyse und Nachrecherche zu einer Titelstory der Bezirks Blätter.

Wir möchten jedoch eingangs folgende Feststellung treffen: Das Unglück, das dem vierjährigen Knaben T. aus Hundsheim (NÖ) durch das Verschlucken einer Batterie widerfahren ist, ist eine Tragödie, und es ist ihm nur zu wünschen, daß seine Genesung voranschreitet und er hoffentlich die völlige Wiederherstellung seiner Gesundheit erreicht.

In ihrer Ausgabe Nr. 49 vom 7.12.2011 veröffentlichten die Bezirksblätter, ein periodisches Medium (Anzeigenblatt der Regionalmedien Austria AG), das den Haushalten als Postwurf zugestellt wird, den Aufmacher auf der Titelseite wie folgt: „Total ätzend: Kind schluckte Batterie! – Billigprodukt aus China wurde Bub zum Verhängnis„. Die Top Story findet sich dann doppelseitig auf den Seiten 4 und 5 mit der Überschrift „Mutter ist entsetzt: Kind verätzt„.

Es fehlen wichtige und bedeutende Angaben in dem Artikel

Die Bezirksblätter – Originaltext:

HUNDSHEIM. Alles begann im Vorjahr beim Basteln einer Laterne für einen Umzug. Der damals 4-jährige Tobias hatte eine Batterie eines für die Laterne verwendeten Kunst-Teelichtes verschluckt und sich schlimmste Verätzungen zugezogen. Heuer waren genau diese gefährlichen Produkte wieder in Verwendung.

Medienkritik an Bezirksblätter - der Originalartikel(Vollansicht: Klick auf Bild – die Anonymisierung der Gesichter erfolgte durch unsere Redaktion)

Unsere Analyse/Recherche: Das Medium berichtet über das Basteln einer Laterne und daß der Knabe die Batterie verschluckt hat. Dabei fehlen an dieser Stelle drei wesentliche Angaben:

1. Wie konnte das passieren? Die näheren Umstände, wie es dazu überhaupt kam, fehlen völlig! So gut wie jeder Leser, jedenfalls jeder mit Nachwuchs, stellt sich aber genau diese Frage. Dies hat auch mit der Verantwortung und ggf. einer etwaigen Verletzung der Aufsichtspflicht zu tun.

2. Wie kam es zu der Verätzung, wo ist sie und warum entstanden? Das alleinige Verschlucken einer Batterie impliziert nämlich keineswegs automatisch „schlimmste Verätzungen“. Das bestätigen nicht nur einschlägige Veröffentlichungen, sondern auch ein leitender Toxikologe der VergiftungsInformationsZentrale, der dies als „abgrundtief falsch“ bezeichnet. Solche Vorfälle ereignen sich sogar „regelmäßig“. Anzuraten ist jedenfalls die Kontaktaufnahme mit der Vergiftungszentrale unter der Rufnummer (+43) 01-406 43 43.

3. Es gibt im Journalismus „die sechs W-Fragen“, nämlich: Wer hat? Was getan? Wann? Wo? Wie? Warum? In diesem Artikel fehlen jedenfalls einige der Antworten.

Falschangabe – Frau S. arbeitet als TAGESMUTTER – investigativ recherchiert

Text: Aus Fehlern nichts gelernt? Alexandra Schmidt aus Hundsheim, die Mutter des Krankenhaus-Dauerpatienten Tobias kann schon lange nicht mehr ihre Tätigkeit als Tagesmutter ausüben, mußte sie doch regelmäßig mit ihrem Sohn ins Spital übersiedeln.

Analyse/Recherche: Dieser Text ruft verständlicherweise Mitleid und Bedauern beim Leser hervor. Er verstärkt das Ausmaß und die Folgen der Tragödie. Es wäre grundsätzlich für den Leser nachvollziehbar – auch, daß die Kindesmutter in ihrer beruflichen Tätigkeit eingeschränkt ist. Dennoch ist diese Angabe völlig falsch. Frau S. arbeitet als Tagesmutter für das NÖ Hilfswerk. Nachdem wir zu dieser Organisation bereits zurückliegend hochbrisante Reportagen veröffentlichten, und als Folge acht juristische Verfahren, die das Hilfswerk gegen uns führte, gewannen, haben wir von einer Presseanfrage Abstand genommen und investigativ recherchiert.

Wir haben uns gegenüber der Organisation als ein Vater ausgegeben, der am Spitzerberg (befindet sich nächst Hundsheim) zuzieht und auf der Suche nach einer Tagesmutter für das eigene Kind ist. Nach einigen Telefonaten mit der NÖ Hilfswerk-Zentrale, der Abteilung für Tagesmütter und der zuständigen Einsatzleitung in Bruck/L. landeten wir bei der Vorgesetzten von Frau S. Auf unsere telefonische Anfrage hinsichtlich einer in der Nähe befindlichen Tagesmutter erhielten wir nicht nur ihren Namen, beide Telefonnummern (Festnetz+Mobiltelefon) und die Adresse von Frau S., sondern auch die Bestätigung, daß diese tatsächlich arbeitet, gekrönt von folgender Aussage: „vielleicht hat sie auch einen Platz frei … sie hat auch relativ viele Kinderalso ich hoffe, sie hat auch einen Platz frei„.

Die öffentlich zugängliche Informationsseite zur Tagesmutter vom NÖ HILFSWERK„Tagesmutter am Bauernhof“

Laut der öffentlich zugänglichen Informationsseite vom NÖ Hilfswerk (siehe Screenshot) ist Frau S. selbst Mutter von sechs Kindern und betreut weitere fünf Kinder als Tagesmutter auf einem Bauernhof. Durchaus bemerkenswert – und daraus ergibt sich die Frage, wie ein Kind, auch noch unter Aufsicht einer ausgebildeten Tagesmutter, überhaupt eine Batterie in die Hand bekommen und verschlucken konnte?

Batterie verschluckt - Größe ~20mm im DurchmesserGebastelt und bekommen hat der Knabe die Laterne im Kindergarten seiner Heimatgemeinde, Hundsheim. Wie sich das Unglück tatsächlich abgespielt hat, blieb ja wie eingangs angeführt, in dem Artikel der Bezirksblätter ungenannt. Umso bedeutender aus journalistischer Sicht die uns gegenüber gemachten Angaben zu dem Unglückshergang:

.) von einer Mitarbeiterin der Bezirksblätter: „Das Kind hat zu Hause die Laterne runtergeschmissen, die Batterie verschluckt„;

.) die Kindesmutter berichtete während eines Telefonates, daß die Laterne in der Küche neben der Kaffeemaschine stand und so ihr Kind ihrer habhaft wurde (wobei wir uns schon fragen, wie ein Vierjähriger dort hinlangen konnte, wenn man auch eine entsprechende Höhe berücksichtigt) und schließlich

.) teilt uns ein leitender Angehöriger des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK), der diesen Unglücksfall kennt, mit, daß die von uns ihm mitgeteilte Variante (Kaffeemaschine) des Unfallherganges bereits die vierte Version wäre, die er berichtet bekommen hätte.

Text: Nachdem das Kind zuhause die Batterie eines Billigproduktes aus China verschluckt hatte, mußte es mit schwersten Säure-Verätzungen ins Spital, viele Komplikationen durchstehen und etliche Notoperationen mit vielen Narkosen über sich ergehen lassen.

Analyse/Recherche: Erst jetzt erfährt der Leser quasi nebenbei, daß die Batterie zu Hause verschluckt wurde, nämlich weil der inhaltliche Schwerpunkt der Berichterstattung auf das „Billigprodukt aus China“ gelegt wurde statt auf den Unfallhergang. Und übrigens – gibt es überhaupt einen Haushalt, in dem sich nicht zahlreiche Billigprodukte aus China vorfinden lassen? Was soll das also aussagen? Und wieder wird dem Leser nicht erklärt, wie es zu den „schwersten Säure-Verätzungen“ kam.

Im nächsten Absatz beschreiben die Bezirksblätter, daß über längere Zeit die Ernähung nur über eine Magensonde vorgenommen werden konnte und am 13. Dezember ein neuerlicher Krankenhausaufenthalt bevorsteht.

Anstelle sich mit dem LED-Teelicht, dessen Beschaffenheit, den einschlägigen gesetzlichen Normen und dem Produzenten, vielleicht via Lieferanten auseinanderzusetzen um ggf. eine Produktverbesserung anzustreben, kommt nun der Frontalangriff von den Bezirksblättern auf einen Kindergarten in der Nachbargemeinde Bad Deutsch-Altenburg. Dieser Kindergarten hat weder mit dem Unfall des Buben irgendetwas zu tun, noch war der Knabe jemals dort Besucher!

Plötzlicher Fingerzeig auf unbeteiligten und am Unfall völlig unschuldigen Kindergarten

Text: Erneut gefährliche Batterien „Ich konnte es kaum fassen zu hören, dass genau die gleichen künstlichen Batterie-Teelichter, die beim Basteln als auch bei Verwendung so leicht aufgehen können, so dass die kleinen dünnen Batterien herausfallen, heuer vom Kindergarten in Bad Deutsch-Altenburg, wieder gekauft worden sind“, zeigt sich Alexandra Schmidt bestürzt.

Analyse/Recherche: Auf die Frage an den Ehemann von Frau S., wie es denn zu dieser Information gekommen sei, weil sie nur die halbe Wahrheit beinhalte  teilte er mit, daß seine Frau in Ausübung der Tätigkeit als Tagesmutter (!) bei der Abholung eines Kindes davon erfuhr.

Große Empörung war die Folge, dieser verantwortungslose Kindergarten, wie kann man so etwas nur machen, war zu vernehmen. So geriet der Kindergarten in Bad Deutsch-Altenburg ins Fadenkreuz der Kritik. Hätte man jedoch diese Angelegenheit mit den LED-Teelichtern, die laut Angabe des leitenden Beamten des BMASK von vielen Produzenten gefertigt werden und von denen genau von diesem Artikel lt. Informanten 14.000 Stück heuer in Österreich verkauft wurden, näher beleuchtet, wäre das Resultat ein anderes.

Faksimile aus dem Informationsblatt, das vom Kindergartenpersonal allen Erziehungsberechtigten ausgehändigt wurdeFaksimile aus dem Informationsblatt, das vom Kindergartenpersonal  in Bad Deutsch-Altenburg allen Erziehungsberechtigten ausgehändigt wurde

das ausgegebene Info-Blatt mit Warn- und GebrauchsanweisungenTatsächlich wurden diese LED-Teelichter im Kindergarten in Bad Deutsch-Altenburg, wie auch in unzähligen anderen Kindergärten in ganz Österreich verwendet. Daß die Kindergartenleitung in Bad Deutsch-Altenburg jedoch an alle Erziehungsberechtigten ein DIN A4-Informationsblatt aushändigte, auf dem die Gebrauchsinformation sowie der ausdrückliche Warnhinweis steht: „Nur unter der Aufsicht von Erwachsenen verwenden“, blieb in den Bezirksblättern wiederum unerwähnt! (Klick auf Bild links um zur Vollansicht zu gelangen) Hätte man ordentlich recherchiert, dann hätte man seitens des Mediums auch beim zuständigen Ministerium die Auskunft bekommen, daß es sich um kein Spielzeug, sondern eben ein LED-Teelicht handelt und es keine gesetzlichen Vorschriften gibt, die gegen das Produkt sprechen würden. Man hat die Einhaltung der gesetzlichen Normen geprüftes gibt kein Gesetz in Österreich, das dessen Vertrieb oder Verwendung verbieten würde.

Befragte waren für Beantwortung von Presse- & Medienanfragen nicht autorisiert

Text: Infoblatt gegen Batterien. Von der Leiterin des Kindergartens in Bad Deutsch-Altenburg war dazu keinerlei Kommentar zu erhalten, ebenso nicht von der Kindergarten-Inspektorin des Bezirks.

Analyse/Recherche: Jetzt verstärkt sich für den Durchschnittsleser der Vorwurf des angeblich verwerflichen Fehlverhaltens – niemand will dazu etwas sagen – quasi Tauchstation! Tatsächlich ist aber jedem recherchierenden Journalisten bekannt, daß es auf diesen Beschäftigungsebenen Vertragsbediensteten und Beamten ausdrücklich untersagt ist, gegenüber Medien Stellungnahmen abzugeben. Zuständig ist alleinig die Pressestelle des Landes Niederösterreich und die Aufsichtsbehörde, das Amt der NÖ Landesregierung. Dort hätte man nachfragen müssen und hätte auch die einschlägigen Informationen zu der ausgehändigten Gebrauchsinformation erhalten.

LED-Teelichter sind Lampen, kein Spielzeug – Ministerium bestätigt die Hebung der Sicherheit in Kindergärten

Text: Diese hatte gleich nach dem unglücklichen Vorfall mit dem armen Tobias eine informierende Aussendung an alle Kindergärten geschickt. Warum es aber passieren konnte, dass die nicht kindersicheren Produkte erneut ihren Weg in zumindest den Kindergarten Bad Deutsch-Altenburg gefunden hatten, konnte niemand beantworten.

Analyse/Recherche: Wir haben zu diesem Produkt Gespräche mit dem Verein für Konsumenteninformation (VKI), der AGES (Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH, die staatliche Untersuchungsanstalt) und, wie bereits angeführt, mit der obersten Instanz für Konsumentenschutz im Bundesministerium geführt. Wir können nur nochmals betonen, es handelt sich um ein LED-Teelicht, das die realen Kerzen in den Laternen abgelöst hat. Es dient der Hebung der Sicherheit der Kinder beispielsweise beim Laternenumzug, die lt. Ministerium auch eingetreten ist. Die Unfälle mit echten Kerzen sind zurückgegangen, seit diese LED-Teelichter in Verwendung sind. Sie sind kein Spielzeug, sondern Lampen, die ausdrücklich nur unter Aufsicht verwendet werden dürfen.

Aus Sicherheitsgründen wurden LED-Teelichter eingeführt - Unfallzahlen sind darauf lt BMASK zurückgegangenAus Sicherheitsgründen wurden LED-Teelichter eingeführt – sie lösten die zuvor verwendeten Kerzen ab – Unfallzahlen sind darauf lt. BMASK zurückgegangen!

Es wollte also nicht niemand antworten, es wurden nur einfach die falschen Personen/Stellen gefragt.

Text aus dem letzten Absatz: Überall lauern Gefahren. Eigentlich sollte man doch aus Fehlern lernen und insbesondere in öffentlichen Einrichtungen wie Kindergärten entsprechend geprüfte, sichere Produkte verwenden, meint die leidgeprüfte Mutter von Dauerpatient Tobias. — Darf das aber ein Freibrief sein, wissentlich Produkte zu verwenden und anzuschaffen, die nicht kindersicher sind und damit potentiell gefährliche Situationen in Kauf nehmen?

Das Ministerium kennt dieses Produkt und hat auf unsere Anfrage mitgeteilt, daß es keine gesetzlichen Vorschriften gibt, die es verbieten würden. Ja, aus Fehlern soll man lernen, es stellt sich nur die Frage, wer hier einen Fehler begangen hat? Der Kindergarten in Bad Deutsch-Altenburg jedenfalls keineswegs. Das Gegenteil ist der Fall, den Erziehungsberechtigten wurde sogar extra ein Informationsblatt zum Gebrauch zu einem völlig legalen Produkt ausgehändigt. Auch der Vertreter des BMASK teilte unsere Auffassung, daß man in dieser Einrichtung das Mögliche gemacht hätte. Aber es passierte ja auch rein gar nichts in diesem Kindergarten, sondern bei der Kindesmutter zu Hause.

Kommentar:

vollkommen ungerechtfertigte Vorwürfe an den Kindergarten in Bad Deutsch-AltenburgNach unserer Meinung haben die Bezirksblätter mit der Veröffentlichung unter dieser Überschrift nicht nur das Thema verfehlt, denn einhaken hätte man ggf. beim Gesetzgeber können, aber auch die Verantwortung der Kindesmutter hätte man hinterfragen können. Stattdessen hat das Blatt es vorgezogen, den Kindergarten in der Nachbargemeinde per Fingerzeig ungerechtfertigt anzuprangern. Einschlägige Fachkenntnis kann man auch dem leitenden Redakteur Herrn Martin Reichhardt nicht attestieren, denn auch dieser kritisierte uns gegenüber, daß das Personal jegliche Stellungnahme verweigert hätte. Er hätte wissen müssen, daß für Presseanfragen immer noch das Land Niederösterreich zuständig ist. In seiner Stellungnahme räumt er ein, daß er bei der Redigierung versucht hätte, „die Spitzen zu entschärfen“!?. Das Resultat schlicht und einfach katastrophal!

Zutiefst betroffen machte uns die Wahrnehmung über die Auswirkungen bei unschuldig angegriffenen Dienstnehmern. Die besagte Titelstory ist eine Schande für die gesamte seriöse Presse und hat mit ernsthaftem Journalismus rein gar nichts zu tun. Ein Paradebeispiel dafür, warum die wenigsten Menschen noch Vertrauen in die Medien setzen. Wir hoffen jedoch, mit unserem Artikel einen Beitrag geleistet zu haben, der erkennen läßt, daß es sehr wohl auch eine andere Seite im Journalismus gibt; und der der ausgelösten Empörung gegenüber dem Kindergarten in Bad Deutsch-Altenburg entgegenwirkt.

Die Bezirksblätter würden laut Reichardt eine Richtigstellung und Gegendarstellung veröffentlichen, die unseres Wissens auch die Gemeinde Bad Deutsch-Altenburg fordert.

Das Sprichwort: „Messer, Gabel, Scher’ und Licht sind für kleine Kinder nicht“ kennt eigentlich jedes Kind – aber es dürfte bei so manchen Erwachsenen wohl schon in Vergessenheit geraten sein …

© – Copyrighthinweis: Die Veröffentlichung des Original-Zeitungsartikels des Bezirksblattes erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Dokumentation und des Nachweises der in dieser Reportagen gemachten Angaben. Durch diese Veröffentlichung bleiben die Urheberrechte unberührt – sie verbleiben beim Rechteinhaber.

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