Klage der ZEUGEN JEHOVAS gegen Journalist GLÖCKEL

Bereits am 19.11.2003 begann diese Thematik mit einer Klagedrohung der Zeugen Jehovas gegen den Journalisten Walter Egon Glöckel wegen des von ihm betriebenen Informationsportals zeugen-jehovas.info, in dem unter anderem auch das Anleitungsbuch für Führungskräfte der Zeugen Jehovas veröffentlicht wurde. Bei dem sogenannten „Schwarzbuch“ mit dem Titel „Gebt acht auf euch und auf die ganze Herde“ wird die umfassende Gerichtsbarkeit der Zeugen Jehovas-Organisation für dessen Organe explizit geregelt. Glöckel wurde von der Rechtsvertretung der Zeugen Jehovas aufgefordert, die Domain zeugen-jehovas.info an die Organisation abzutreten und die Inhalte deren „Gesetzbuches“ aus dem Internet zu entfernen. Glöckel, der sich seit vielen Jahren mit der Organisation befaßt, auch Autor des Buches: „Die Methodik der Dämonen der Zeugen Jehovas“ ist, kam dieser Forderung nicht nach. (Siehe Artikel: ZEUGEN JEHOVAS kündigen Klage gegen Journalisten an)

Am 25.8.04 wurde Glöckel, der für bestimmte Kontakte in Deutschland ein Postfach in Mainz eingerichtet hat, darüber informiert, daß eine „Förmliche Zustellung“ eines Gerichtes erfolgte. Via Botendienst veranlaßte er darauf die Weiterleitung an seine behördlich eingetragene Geschäftsstelle in Österreich. (Anm.: diese ist auch im Impressum aller Webpräsenzen angeführt).

Unter dem Aktenzeichen 10 O 319/04 wurde ihm vom Landgericht Koblenz zur Kenntnis gebracht, daß die Kanzlei MORITZ, PIKL, WINTERLICH am 22. Juli 2004 die Klage im Auftrag der Zeugen Jehovas wegen Unterlassung und Beantragung auf Verurteilung wie folgt eingebracht hat:

  • Es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000.- Eur, ersatzweise Ordnungshaft, oder der Ordnungshaft bis zu sechs Monaten zu unterlassen, die Internetdomain „zeugen-jehovas.info“ zu nutzen,
  • gegenüber der registrierenden Stelle in die Löschung der Domain einzuwilligen und
  • die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Klage der ZEUGEN JEHOVAS - Seite 1 Klage der ZEUGEN JEHOVAS - Seite 2 Klage der ZEUGEN JEHOVAS - Seite 3

Als Begründung führt der Advokat der Zeugen Jehovas, Armin Pikl, wie folgt an:

1. Die Klägerin ist Religionsgemeinschaft und unter dem Namen „Zeugen Jehovas“ bekannt. Diesen Namen gab sich die Klägerin im Jahre 1931. Sie ist weltweit unter diesem Namen bekannt, wobei der Bekanntheitsgrad in der Bevölkerung sehr hoch ist. Dies darf als gerichtsbekannt vorausgesetzt werden.

2. Der Beklagte nutzt im Internet eine Seite unter der Domain „zeugen-jehovas.info“.

3. Der Klägerin steht als Träger des Namens „Zeugen Jehovas“ an diesem ein Namensrecht aus § 12 BGB zu. Für die Beurteilung des Namensrechts ist hierbei auch auf das nach Art. 140 GG in Verbindung mit § 137 III 1 WRV zu beachtende Selbstverständnis der Klägerin abzustellen.

4. Aus diesem Recht kann sie somit gegen jeden unbefugten Gebrauch des Namens vorgehen. Lässt ein Nichtberechtigter Dritter – wie hier der Beklagte – diesen Namen als Internet-Adresse registrieren, liegt darin eine Namensanmaßung, gegen die die Klägerin aus § 12 BGB vorgehen kann. Der Gebrauch des Namens der Klägerin durch den Beklagten ist unbefugt, weil ihm keine eigenen Rechte an diesem Namen zustehen und er durch den Gebrauch des Namens der Klägerin eine Zuordnungsverwirrung auslöst sowie schutzwürdige Interessen der Klägerin verletzt. Dies ist nach der Rechtssprechung des BGH stets der Fall bei der Verwendung eines fremden Namens als Internetadresse.

5. Auch der Hinweis des Beklagten auf der streitgegenständlichen Internetseite, es handle sich hier nicht um eine Internetpräsenz der Klägerin, ist nicht geeignet, den Anspruch der Klägerin auf Aufgabe der Nutzung der Domain mit ihrem Namen zu widerlegen. Denn schon jeder private Gebrauch des fremden Namens durch einen Nichtberechtigten führt zu einer Zuordnungsverwirrung, wobei eine geringe Zuordnungsverwirrung für die Namensanmaßung bereits ausreichend ist.

6. Der Beklagte wurde mit anwaltlichem Schreiben vom 13.11.2003 aufgefordert, die Rechtsverletzung zu beenden.

Screenshot der Google Suchmaschine über zeugen-jehovas.info

Screenshot der Google Suchmaschine über zeugen-jehovas.info

Bemerkenswert ist auch der Umstand, daß die Anwälte ihr Schreiben vom November 2003 an die ordnungsgemäße Adresse gerichtet haben und diesmal eine Postfach-Adresse bei Gericht angaben, jedoch die eigene ladungsfähige Anschrift vergessen hatten, was das Gericht zu folgender Anmerkung als Zusatz im Schriftsatz veranlasste:

Das Gericht weist im Hinblick auf § 253 Abs. 2 Ziffer 1 ZPO darauf hin, daß die Klägerin in der Klageschrift vom 21.07.2004 ihre ladungsfähige Anschrift nicht angegeben hat. Insoweit bestehen Zulässigkeitsbedenken.

Die Bekanntgabe der eigenen Anschrift wurde dann jedoch nachgeholt.

Glöckel war vorerst verwundert darüber, daß in dieser Klage nicht die beiden anderen Themenbereiche, wie die Veröffentlichung des Anleitungsbuches für Führungskräfte: „Gebt acht auf euch selbst und auf die ganze Herde“ sowie dessen eigene Publikation: „Die Methodik der Dämonen der Zeugen Jehovas“ beinhaltet waren. Doch noch während der Journalist sich mit seinem Anwalt beriet, ob das Verfahren und vor allem aus welchen Gründen die Zeugen Jehovas-Organisation so bemüht ist, das Verfahren auf Deutschem Boden durchführen zu lassen, kam per e-Mail über den Host (Verwalter) der unterschiedlichen Domains Glöckels eine Nachricht bezüglich eines Schreibens der gleichen Anwälte zu diesen beiden Themenbereichen. Die Anwälte haben es vorgezogen, unter Hinweis auf die §§ 8 und 11 Teledienstegesetz, die Unternehmung der SCHLUND & PARTNER AG, abseits der gerichtlichen Instanzen unter Druck zu setzen und ihnen die direkte Haftung für diese Veröffentlichungen und Links anzudrohen. (Anm.:  Brief der ZJ an Schlund & Partner als pdf-Datei) Dem Hoster unterlief offensichtlich und beweisbar ein administrativer Fehler bei der Meldung Glöckels, als er seinen Sitz von der Schweiz nach Österreich (2003) verlegte und die entsprechenden Daten nicht bei der Registrierungsstelle der Domains notwendigerweise geändert wurden. Nur so war es für den Journalisten erklärbar, wie die Anwälte auf die Postfach-Adresse in Mainz kommen konnten. Der Rechtsanwalt von SCHLUND & PARTNER forderte Glöckel innerhalb von einer Frist von 2 Tagen auf, Stellung zu dem Schreiben der Zeugen Jehovas-Rechtsvertretung zu nehmen, da ansonsten die Sperre aller betroffenen Domains erfolgen würde. Pikl führt interessanter Weise aus, daß der Journalist nur schwer erreichbar ist und dies obwohl das Adressat in Österreich ihm bereits bekannt war, ist und auch in jeglichem Impressum aufscheint.

Glöckel hat der SCHLUND & PARTNER AG die geforderte Stellungnahme übermittelt und entfernte nur vorübergehend die Links aus den Präsenzen zu dem „Schwarzbuch“ und dessen Abbildungen, um die gänzliche angedrohte Web-Sperre auch des Nachrichtenmagazins zu vermeiden.

Wenn man jedoch die Literatur der Zeugen Jehovas nicht nur betrachtet, sondern, wie der Journalist, Abertausende von Seiten durchgearbeitet hat, dann ergibt sich nicht nur die Widerlegung der von den Zeugen Jehovas gegenüber dem Gericht und der SCHLUND & PARNTER dargelegten Sachverhaltsschilderung, sondern auch ein anderer Umstand, den man vor Augen geführt bekommen sollte: Die Organisation ist unter Journalisten, Medien, aber auch ehemaligen Angehörigen, die ihr bereits den Rücken gekehrt haben, wegen der reihenweise vom Stapel gelassenen Anwaltsschreiben und Klagen gefürchtet. Wenige Medien und Menschen trauen sich auch wegen der mangelnden Kenntnisse über die Zeugen Jehovas Instanzenzüge zu beschreiten.

Man sollte sich grundsätzlich fragen, was der Beweggrund dafür ist, daß die Zeugen Jehovas so massiv gegen Glöckel vorgehen? Sie kämpfen seit Jahren um die Anerkennung als Kirche vor deutschen Höchstgerichten. Diese Anerkennung würde ihnen finanzielle Vorteile bringen, die jenseits der Vorstellungskraft so mancher steht. In anderen Ländern sieht die Situation ganz anders aus, so wurden sie beispielsweise in Rußland verboten, sie werden als staats- und familienfeindlich bezeichnet. Bei dem in Deutschland gegen den Journalisten angestrebten Verfahren wollen sie die Justiz für ihren Zweck einsetzen, um den freien Zugang zu Informationen und auch die Pressefreiheit einzuschränken. Doch was steht in ihrem eigenen Gesetzesbuch über die weltliche Justiz, der sich die Organisation in deklarierter weise nicht beugt:

Auszug aus dem Gesetzbuch der Zeugen JehovasGebt acht auf euch und die ganze Herde„, dem Kapitel „Weltliche Gerichte, Seite 139 und 140“:

Aus dem Geheimbuch der Zeugen Jehovas Aus dem Geheimbuch der Zeugen Jehovas

Originalseiten aus dem Anleitungsbuch für Führungskräfte der Zeugen Jehovas „Gebt acht auf euch und die ganze Herde

Gewisse Streitigkeiten zwischen Brüdern sollten nicht vor weltlichen Gerichten ausgetragen, sondern in Übereinstimmung mit Jesu Rat aus Matthäus 18:15-17 beigelegt werden:

In 1. Korinther 6:1-8 gab der Apostel Paulus den deutlichen Rat, daß Christen nicht mit anderen Christen vor Gericht gehen sollten, um persönliche Streitigkeiten auszutragen, die eigentlich mit der Hilfe der Versammlungsältesten beigelegt werden sollten.

Bei manchen Streitigkeiten besteht die Möglichkeit, daß ein unbeteiligter Bruder oder Älteste vermitteln. Läßt jemand den diesbezüglichen Rat des Wortes Gottes außer acht, so kann der Verlust von Vorrechten in der Versammlung die Folge sein.

Es gibt jedoch Rechtsangelegenheit, die zu behandeln die Versammlung keine Befugnis hat und die daher vor ein weltliches Gericht gebracht werden können, ohne daß dadurch der Grundsatz oder der Geist von 1. Korinther 6:1-8 verletzt wird.

Hierzu gehören:
Das Erlangen einer Scheidung, die Zuerkennung des Sorgerechts für die Kinder, die Zuerkennung von Unterhaltszahlungen.
Das Geltendmachen eines Entschädigungsanspruches bei einer Versicherung.
Das Geltendmachen von Ansprüchen als Gläubiger bei einem Konkursverfahren.
Die gerichtliche Bestätigung von Testamenten.
Gewisse Widerklagen. Zum Beispiel:
Wenn ein weltlicher Gläubiger einen Bruder verklagt, könnte es nötig sein, daß dieser zu seinem eigenen Schutz Widerklage erhebt, selbst wenn dadurch andere Brüder in den Fall hineingezogen werden.
Wenn ein Bruder gerichtlich gegen einen anderen getauften Zeugen vorgeht, verstößt der Verklagte nicht gegen 1. Korinther 6:1-8, wenn er sich verteidigt oder Widerklage erhebt.

Bei diesen Aufzählungen sollte man bedenken, daß es sich nicht um eine Aufzählung handelt, die mit der Titulierung „beispielsweise“ oder „unter anderem“ versehen ist, es ist exakt festgelegt, wann weltliche Gerichte in Anspruch genommen werden können. Bei Delikten wie beispielsweise sexuellen Verfehlungen und Verbrechen auch gegenüber Kindern, obliegt die Zeugen Jehovas-Gerichtsbarkeit dem Ältesten einer Versammlung. In Erweiterungen bzw. anderen Fällen kommt es zu der Bildung eines Rechtskomitees. Was die Behandlung von solchen Rechtsfällen betrifft, so findet sich auf Seite 111 dieses Gesetzbuches die Regelung, welches Beweismaterial zulässig sei. Unter der Überschrift: Was für Beweismaterial ist zulässig? findet man im ersten Absatz folgenden Wortlaut:

Es muß zwei oder drei Augenzeugen geben, nicht nur Personen die das wiedergeben, was sie gehört haben; gibt es nur einen Zeugen, kann nichts unternommen werden.

Faksimile aus dem Gesetzesbuch der ZEUGEN JEHOVASFaksimile aus dem Gesetzesbuch der ZEUGEN JEHOVAS

Gerade bei Sexualdelikten dürfte diese Bestimmung wohl einer eigenen Beurteilung zu unterziehen sein.

Auf den Punkt bringt es jedoch die Gruppe auf Seite 699 ihres Buches: „Jehovas Zeugen – Verkündiger des Königreiches Gottes„:

Der Vorrang des Gesetzes Gottes
Die Rechtsgeschichte der Zeugen Jehovas liefert jedoch in erster Linie den Beweis für ihre Überzeugung, daß Gottes Gesetz über allen anderen steht. Ihrem Standpunkt liegt das Verständnis der Streitfrage der universellen Souveränität zugrunde. Sie erkennen Jehova als den allein wahren Gott und den rechtmäßigen Souverän des Universums an. Daher halten sie unerschütterlich an dem Standpunkt fest, daß alle Gesetze oder Gerichtsentscheide, die verbieten, einem Gebot Jehovas nachzukommen, ungültig sind und daß eine menschliche Instanz, die derartige Beschränkungen festlegt, ihre Befugnis überschreitet. Sie nehmen denselben Standpunkt ein wie die Apostel Jesu Christi, die erklärten: „Wir müssen Gott, dem Herrscher, mehr gehorchen als den Menschen“ (Apg. 5:29)

Die Zeugen Jehovas unterdrücken mit ihrem internen Justizapparat, der sich bei jedem Wort auf ihre „Heilige Schrift“ stützt, nicht nur jegliche Rechtsstaatlichkeit, sondern vermeiden auch das Bekanntwerden von Vorgängen unter dem Deckmantel einer angeblichen Religion, die nichts anderes im Sinn hat, als die absolute Kontrolle der Angehörigen zu erlangen, wo Denunziantentum auch in ihren Schriften als Anordnung festgelegt ist. Weltliche Gerichtsbarkeit wird immer nur dann gefordert und berufen, wenn es darum geht, eigene Interessen zu wahren um Informationsfluß zu unterbinden, für sich selbst jedoch lehnen sie auch diese ab. Geld spielt für diesen Global Player dabei keine Rolle, der es nach Ansicht nicht nur Glöckels nur auf das Geld der Mitglieder abgesehen hat. Es ist ein Thema, die Verbreitung von Unwahrheiten zu unterbinden, aber ein anderes, einen Journalisten daran zu hindern, ihre eigenen Wahrheiten, Gesetze und Inhalte einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Glöckel hält nach wie vor daran fest, daß die Verbreitung des Anleitungsbuches für Führungskräfte eine unbedingte Notwendigkeit darstellt, um der Gesellschaft und Öffentlichkeit aufzuzeigen, wie es innerhalb dieser Organisation aussieht. Nur so sind organisationsfremde Personen in der Lage, sich selbst ein Bild zu machen, aber auch in der Lage, Geschehnisse nachzuvollziehen, die für Außerstehende sonst nicht nachvollziehbar sind.

Die Informationsplattform von zeugen-jehovas.info die bereits 2001 eingerichtet wurde, dient zu genau diesem Zweck. Wenn die Zeugen Jehovas sich in ihrer Darlegung ein alleiniges Namensrecht anzueignen beabsichtigen, dann steht dieser dem Landgericht Koblenz durch Pikl dargelegten Begründung folgendes laut Zeugen Jehovas-eigener Schriften entgegen:

Faksimile aus der Bibel der Zeugen JehovasJesaja 43:10,12: „Ihr seid meine Zeugen“, ist der Ausspruch Jehovas, „ja mein Knecht, den ich erwählt habe, damit ihr erkennen und an mich glauben und damit ihr verstehen mögt, daß ich derselbe bin. Vor mir wurde kein Gott gebildet, und nach mir war weiterhin keiner. Ich – ich bin Jehova, und außer mir gibt es keinen Retter. Ich selbst habe kundgetan und habe gerettet und habe es hören lassen, als kein fremder (Gott) unter euch war. Und ihr seid meine Zeugen, ist der Ausspruch Jehovas, „und ich bin Gott“.

In dem Buch „Jehovas Zeugen – Verkündiger des Königreichs Gottes“ steht auf Seite 153:

Literatur der Zeugen JehovasWie die Tatsachen zeigen, wurde als Ergebnis des Studiums der Bibel wiederholt die Aufmerksamkeit auf ihre Verpflichtung gelenkt, Zeugen Jehovas zu sein. Das Hauptaugenmerk galt nicht dem Namen einer Gruppe, sondern dem Werk, das sie tun sollte.

In der gleichen Publikation, Seite 124:

Seit 1931 steht der Name Jehovas Zeugen für diejenigen, die Jehova (=Gott) als den allein wahren Gott anbeten und ihm dienen.

Seite 157:

Eine Gruppe oder Einzelperson, die im Namen Jehovas redet, ist verpflichtet, sein Wort getreu zu übermitteln.

Seite 261:

Jehovas Zeugen – … lenkt in erster Linie die Aufmerksamkeit auf den Schöpfer selbst und weist eindeutig auf die Verantwortung seiner Anbeter hin.

Somit stehen die Worte Zeugen Jehovas = Zeugen Gottes, selbst durch die sich als solche bezeichnende Organisation deklariert, für Menschen, die ein Zeugnis für Gott ablegen, unabhängig davon, ob es sich um eine Gruppe oder Einzelperson handelt.

Die Zeugen Jehovas sind bei Insidern dafür bekannt, daß sie ihre eigene Literatur immer wieder umschreiben, wenn es eigene Zielvorgaben nötig erscheinen lassen. Wie auch beispielsweise mehrfach nach den bereits von ihnen angekündigten Weltuntergängen. Ihr Gesetzesbuch, ihr eigener Justizapparat, könnte, der Allgemeinheit zugänglich, eine unüberwindbare Hürde im Rechtsstreit um Anerkennung als Kirche sein.

Auch wenn das Buch Glöckels „Die Methodik der Dämonen der Zeugen Jehovas“ ein umstrittenes Thema beinhaltet, so sind die darin aufgezeigten Fakten, die auch den Ausschluß von Mitgliedern beinhalten, nicht durch Zerreden aus der Welt zu schaffen. Dämonismus, die Drohung der Vernichtung durch das Böse, Satan und die psychische Geißelung in der von Glöckel festgestellten Form ist nachweisbar und zieht sich wie ein roter Faden seit Jahrzehnten durch ihre Literatur. Wenn, wie einige behaupten, an dieser Thematik nichts dran ist, wie läßt sich der Umstand erklären, daß der überwiegende Teil von Zeugen Jehovas-Aussteigern psychologischer Betreuung bedarf und Selbstmord unter diesen bedauernswerten Menschen keine Seltenheit ist?

Angaben zu der Gerichtsverhandlung

Landgericht Koblenz
Karmeliterstrasse 14
D-56068 Koblenz
29.11.2004, 11:30 Uhr – Sitzungssaal 104

Im Gegensatz zur Bundesrepublik Deutschland, dürfte es den Zeugen Jehovas-Organisationen anderen Ländern nicht gelungen sein (2001), die 1:1 Veröffentlichung dieses geheimen Anleitungsbuches für Führungskräfte untersagen zu lassen. Einschlägige Medienberichte zu dieser Causa; bei WikiLeaks könnte man auch suchen …

052909

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