Nachdem die Zeugen Jehovas in Deutschland im November 2005 vorerst versehentlich ihre eigene Domain (jehovas-zeugen.info) gepfändet hatten (→ Bericht), dürfte es Ihnen im zweiten Anlauf gelungen sein die Domain des kritischen Informationsportals des Journalisten und Herausgebers von DER GLÖCKEL, Walter Egon Glöckel, zu kassieren. Auffällig an dem neuerlich eingeleiteten Pfändungsvorgang war jedoch, daß weder dessen Rechtsanwalt, Klaus Walkerling, noch der Journalist eine Information über diesen neuerlichen gerichtlichen Schritt erhielten. Nur dem Zufall eines beabsichtigten Datenupdate war es zu verdanken, daß Glöckel am 6.1. 2005 Kenntnis darüber erlangte, weil der technische Zugriff auf den Webspace von zeugen-jehovas.info verweigert wurde. Der technische Support des Webhosters verwies auf die Rechtsabteilung des Unternehmens und schaltete den Zugang bis zur Klärung des Sachverhaltes wieder frei. Am 11. Jänner 2006 erreichte Glöckel auf seine Nachfrage bei der Rechtsabteilung des Hosters ein Fax, daß bereits am 5.12.2005 ein neuer Pfändungs- und Überweisungsbeschluß des Amtsgerichtes Karlsruhe (AZ 8 M 21915/05) betreffend zeugen-jehovas.info eingetroffen sei. Die Domain wurde am 11.1. dekonnektiert und auf die Zeugen Jehovas als Domaininhaber eingetragen. Bei dem folgenden Telefonat zwischen dem Rechtsanwalt des Hosters und Glöckel äußerte dieser unter anderem, daß Zeugen Jehovas-Anwalt Armin Pikl auch wieder am heutigen Tage bezüglich einer raschen Dekonnektierung urgierte.
Die laufenden kritischen Publizierungen des Journalisten mit dem jüngsten Vorfall zur ARD-Sendung „Menschen bei Maischberger“ in der es auch um die Zeugen Jehovas ging (Anm.: Das ARD-Forum mußte bereits vor Ausstrahlung der Sendung von der ARD geschlossen werden – → Bericht), sind der Organisation schon längstens mehr als ein „Dorn im Auge“. Obwohl bereits wegen der Domain zeugen-jehovas.info seit November 2004 vor dem Landgericht Koblenz ein Verfahren läuft, das die Zeugen Jehovas (Wachtturm Bibel und Traktatgesellschaft) angestrebt haben, ist der Urteilsspruch noch immer ausständig – siehe weiteren Bericht.
Zum kritischen Informationsportal des Herausgebers über die Zeugen Jehovas
2006-01-12